Musik Beats

Ultra Beat Lizenz Beschreibung

ULTRA EXKLUSIV:

EXKLUSIV LIZENZVERTRAG FÜR BEATNAME (PRODUZENTENNAME)

1. VERTRAGSPARTEIEN

Dieser Vertrag, zustande gekommen am BESTELLDATUM stellt einen geltenden

Nutzungsvertrag zwischen PRODUZENTENNAME („Lizenzgeber“) und DEIN NAME

(„Lizenznehmer“) dar. Dieser Vertrag gestattet dem Lizenznehmer exklusive Nutzungsrechte

für das Instrumental BEATNAME („Instrumental“).

2. NUTZUNGSRECHTE

Der Lizenzgeber gestattet hiermit dem Lizenznehmer das Recht auf unlimitierte

kommerzielle Nutzung des Instrumentals. Das Instrumental darf im Arrangement sowie

Mix&Mastering verändert werden. Es dürfen ebenso weitere Instrumente oder Melodien

hinzugefügt werden. Das Hochladen und monitarisieren (Werbung schalten) des Videos auf

YouTube ist gestattet. Der Lizenznehmer ist berechtigt seine/n auf dem Instrumental

produzierten Song/s uneingeschränkt im Radio oder TV senden zu lassen. Die exklusiven

Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht des Instrumentals werden komplett an den

Lizenznehmer übertragen. Der Lizenzgeber darf das Instrumental nicht mehr

weiterverkaufen. Ein Weiterverkauf des Instrumentals durch den Lizenznehmer ist nicht

gestattet.

3. KOMMERZIELLER VERTRIEB

Der Lizenznehmer kann beliebig viele Songs, Remixe etc. auf dem erworbenen Instrumental

aufnehmen. Der Lizenznehmer darf beliebig viele Kopien seines/r Songs vermarkten in

Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten.

Live-Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind erlaubt. Der Lizenznehmer muss nach Erwerb

dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen im Form von prozentualen Anteilen oder

ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.

4. URHEBERRECHT

Der Lizenzgeber überträgt hiermit die uneingeschränkten Nutzungsrechte des Instrumentals auf den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer darf das Instrumental nicht weiterverkaufen. Die

erworbenen Nutzungsrechte des Instrumentals sind nicht auf Dritte

übertragbar. Für den Fall das vor Erwerb dieser Lizenz einer andere Person nicht-exklusive

Rechte für dieses Instrumental erworben haben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz

bestehen bis die Beschränkungen der nicht-exklusiven Lizenz erreicht wurden.

5. NAMENSNENNUNG

Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber bei Vermarktung seines/r Songs auf dem

erworbenen Instrumental nicht namentlich erwähnen.

6.BEATBEARBEITUNG

Die Ultimative Lizenz erlaubt es das Erworbene Instrumental zu bearbeiten und zu verändern. Durch das verändern des Instrumentals wird daraus ein Remix und muss auch als solcher deklariert werden